RS Vwgh 1996/9/20 95/17/0495

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Veröffentlicht am 20.09.1996
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L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ParkgebührenG Stmk §2;
ParkgebührenG Stmk §3 Abs1;
ParkgebührenG Stmk §6 Abs1;
ParkgebührenV Graz 1979;
VStG §19 Abs1;

Rechtssatz

Da das Stmk ParkgebührenG und die Grazer ParkgebührenV 1979 davon ausgehen, daß einem Fahrzeuglenker, der die Parkgebühr entrichtet, der Parkplatz zumindest für eine volle halbe Stunde zur Verfügung stehen soll, zwingen die Strafbestimmungen auch unter Bedachtnahme auf den Strafzweck der Parkraumrationierung nicht zu einer graduellen Abstufung der Strafbemessung innerhalb dieser Zeiteinheit, ist doch der Grad der Beeinträchtigung der Interessen anderer Parkplatzwerber nicht unbedingt von der Dauer der Parkzeit (nach Minuten), sondern von der jeweiligen Verkehrslage, Verkehrsdichte und konkreten Nachfrage nach Parkplätzen im betreffenden Kurzparkzonenbereich abhängig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995170495.X08

Im RIS seit

15.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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