RS Vwgh 1996/9/20 95/17/0495

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1996
beobachten
merken

Index

L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ParkgebührenG Stmk §2;
ParkgebührenG Stmk §3 Abs1;
ParkgebührenG Stmk §6 Abs1;
VStG §19 Abs1;

Rechtssatz

Gem § 3 Abs 1 erster Satz Stmk ParkgebührenG ist die Zeiteinheit für die Bemessung der Parkgebühr eine halbe Stunde. Der verkürzte bzw hinterzogene Betrag bleibt also von der ersten bis zur 30ten Minute der gleiche. Der Tatbestand des § 6 Abs 1 Stmk ParkgebührenG stellt übrdies kein Dauerdelikt dar, bei dem es in erster Linie darum ginge, daß bzw wie lange ein rechtswidriger Zustand aufrecht erhalten wird. Im Hinblick auf die fiskalischen Interessen wird innerhalb der für die Parkgebühr maßgebenden Zeiteinheit von einer halben Stunde die Rechtsgutverletzung durch die Dauer des Parkens jedenfalls nicht gesteigert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995170495.X07

Im RIS seit

15.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten