RS Vwgh 1996/9/24 95/13/0214

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Veröffentlicht am 24.09.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
BAO §184 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/25 90/13/0295 4

Stammrechtssatz

Die Abgabenbehörde kann die Bemessungsgrundlage im Schätzungsweg ermitteln, weil ein ungeklärter Vermögenszuwachs eine entsprechend hohe Zurechnung zu den vom Steuerpflichtigen erklärten Einkünften rechtfertigt

(Hinweis E 6.3.1985, 84/13/0235).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995130214.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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