RS Vwgh 1996/9/24 93/13/0091

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Veröffentlicht am 24.09.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Für das Hervorkommen neuer Tatsachen im Sinne des § 303 Abs 4 BAO ist maßgebend, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, daß sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, Tz 10 zu § 303 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993130091.X04

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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