RS Vwgh 1996/9/24 93/13/0091

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Veröffentlicht am 24.09.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §24 Abs1 litd;

Rechtssatz

Wirtschaftsgüter sind bei der Abgabenerhebung nach § 24 BAO zuzurechnen. Knüpfen abgabenrechtliche Rechtsfolgen ans wirtschaftliche Eigentum an, dann treffen den wirtschaftlichen Eigentümer diese Rechtsfolgen in gleicher Weise, wenn er auch zivilrechtlicher Eigentümer ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993130091.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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