Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/16 92/01/0751 3Stammrechtssatz
Ein Abhören des Telefons des Asylwerbers und das Öffnen seiner Post stellen keine Verfolgungshandlungen iSd FlKonv dar, wenn sie nicht eine solche Intensität erreicht haben, daß ein Verbleib in seinem Heimatland für den Asylwerber unerträglich geworden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995010167.X01Im RIS seit
20.11.2000