RS Vwgh 1996/9/25 96/01/0523

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Veröffentlicht am 25.09.1996
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z1;
StbG 1985 §10 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/01/0573 E 16. Oktober 1996

Rechtssatz

Die Zugehörigkeit zu einer in der Pfarre wohltätig wirkenden Familie sowie "guter Leumund" sind kein besonders berücksichtigungswürdiger Grund iSd § 10 Abs 3 StbG 1985.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996010523.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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