RS Vwgh 1996/9/25 96/01/0049

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Veröffentlicht am 25.09.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art130 Abs2;
StbG 1985 §11;

Rechtssatz

Die gesonderte Anführung der Flüchtlingseigenschaft in § 11 StbG 1985 ist auch bei Auslegung des Gesetzes im Sinne der ständigen Rechtsprechung des VwGH (Hinweis: E 22.5.1996, 96/01/0091) nicht sinnlos, handelt es sich dabei doch um ein Kriterium für die Ausübung des - für den Fall des Vorliegens der zwingenden Verleihungsvoraussetzungen eingräumten - Ermessens der Behörde im Sinne des Gesetzes.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996010049.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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