RS Vwgh 1996/9/30 95/12/0212

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1996
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13 Abs3 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/12/0313 3

Stammrechtssatz

Ein Fernbleiben des Beamten vom Dienst ist dann eigenmächtig, wenn keine ausdrückliche oder stillschweigende Gestattung vorliegt (Hinweis E 23.1.1968, 1436/67).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120212.X02

Im RIS seit

04.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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