RS Vwgh 1996/9/30 91/12/0145

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Veröffentlicht am 30.09.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §45 Abs3;
BDG 1979 §51 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/12/0207

Rechtssatz

Die angebliche "Sinnlosigkeit" der Vorlage ärztlicher Bestätigungen (hier: Weil die Dienstbehörde angeblich ohnehin davon ausgehe, daß es sich hiebei um "Gefälligkeitsbestätigungen" handle) enthebt den Beamten nicht von seiner Verpflichtung, bei weiterer Abwesenheit vom Dienst nach § 51 BDG 1979 vorzugehen. Auch ersetzt ein bloßer Antrag auf Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens zur Feststellung der Dienstfähigkeit nicht die in § 51 BDG 1979 vorgesehenen Meldepflichten bzw Mitwirkungspflichten des Beamten.

Schlagworte

Parteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1991120145.X03

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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