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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/12/0207Rechtssatz
Die angebliche "Sinnlosigkeit" der Vorlage ärztlicher Bestätigungen (hier: Weil die Dienstbehörde angeblich ohnehin davon ausgehe, daß es sich hiebei um "Gefälligkeitsbestätigungen" handle) enthebt den Beamten nicht von seiner Verpflichtung, bei weiterer Abwesenheit vom Dienst nach § 51 BDG 1979 vorzugehen. Auch ersetzt ein bloßer Antrag auf Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens zur Feststellung der Dienstfähigkeit nicht die in § 51 BDG 1979 vorgesehenen Meldepflichten bzw Mitwirkungspflichten des Beamten.
Schlagworte
Parteiengehör SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1991120145.X03Im RIS seit
22.02.2002