RS Vwgh 1996/9/30 96/12/0126

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Veröffentlicht am 30.09.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art132;
VwGG §27;
VwGG §36 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/12/0101 B 30. September 1996 RS 4

Stammrechtssatz

Bei Wegfall der Zuständigkeit der belBeh nach Einbringung der Säumnisbeschwerde infolge Gesetzesänderung ist sie mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen, und zwar gleichgültig, ob die Zuständigkeitsänderung vor oder nach Ablauf der gemäß § 36 Abs 2 VwGG gesetzen Frist eingetreten ist (Hinweis B 21.5.1991, 89/12/0090).

Schlagworte

Anrufung der obersten Behörde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996120126.X01

Im RIS seit

09.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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