RS Vfgh 1994/9/27 G215/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1994
beobachten
merken

Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
VwGG §61

Leitsatz

Zurückweisung eines gegen die Regelung der Verfahrenshilfe im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof gerichteten Individualantrags mangels Legitimation

Rechtssatz

Wertung einer - nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachten - "Beschwerde" gegen §61 VwGG als Individualantrag (hier: Schriftsatz nach Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos; Bekämpfung einer Entscheidung des VwGH sei nicht beabsichtigt gewesen; vielmehr solle Beschwerde gegen die zitierte Norm erhoben werden).

Zurückweisung eines gegen §61 VwGG gerichteten Individualantrags mangels Legitimation; Möglichkeit der Vorbringung der Bedenken im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Entscheidungstexte

  • G 215/94
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.09.1994 G 215/94

Schlagworte

Auslegung eines Antrages, VfGH / Individualantrag, Verwaltungsgerichtshof

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:G215.1994

Dokumentnummer

JFR_10059073_94G00215_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten