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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
AVG §37;Rechtssatz
DIE BEHÖRDE hat zunächst auf Grundlage von mängelfreien und schlüssigen ärztlichen Gutachten die Frage zu beantworten, ob der Beamte unter Berücksichtigung seines Gesundheitszustandes zur Erfüllung der Aufgaben seines Arbeitsplatzes fähig ist oder nicht. Ist die Dienstfähigkeit, bezogen auf den bisher innegehabten Arbeitsplatz, nicht mehr gegeben, so ist weiters ausgehend von der verbliebenen Restarbeitsfähigkeit zu prüfen, ob ihm kein mindestens gleichwertiger Arbeitsplatz zugewiesen werden kann, dessen Aufgaben der Beamte noch erfüllen kann und dessen Ausübung ihm im Hinblick auf seine persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse billigerweise zumutbar ist.
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995120154.X02Im RIS seit
20.11.2000