RS Vwgh 1996/10/3 95/16/0068

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Veröffentlicht am 03.10.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §20;
BAO §6;
GrEStG 1955 §17 Abs1;

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde darf sich bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung nicht ohne sachgerechten Grund an jene Partei halten, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerschuld nicht entrichten soll (Hinweis E 24.11.1994, 89/16/0050).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995160068.X05

Im RIS seit

23.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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