RS Vwgh 1996/10/3 96/06/0170

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Veröffentlicht am 03.10.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
95/06 Ziviltechniker

Norm

B-VG Art139 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
Statut Wohlfahrtseinrichtungen Architekten Ingenieurkonsulenten 1995 §14;

Rechtssatz

§ 14 Statut der Wohlfahrtseinrichtungen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten in der Fassung der einhundertfünfzehnten Verordnung der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten gemäß dem Beschluß des Kammertages vom 7.4.1995 kann nicht als gesetzwidrig erkannt werden, da es nicht unsachlich erscheint, wenn die Leistung aus dem grunde der dauernden Berufsunfähigkeit einen unmittelbaren Ersatz für das durch die eingetretene Berufsunfähigkeit verlorengegangene Ziviltechnikereinkommen bilden soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996060170.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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