RS Vwgh 1996/10/4 95/02/0579

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1996
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Index

L38504 Überwachungsgebühren Oberösterreich
41/01 Sicherheitsrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

LÜbwGebV OÖ 1971 §1;
StVO 1960 §96 Abs6;
ÜberwachungsgebührenG 1964 §1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/03 90/02/0060 5

Stammrechtssatz

Daraus, daß Sportveranstaltungen "öffentlich" sind, folgt noch nicht, daß sie auch vorwiegend im öffentlichen Interesse gelegen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995020579.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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