RS Vwgh 1996/10/8 96/04/0145

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Veröffentlicht am 08.10.1996
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50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §345 Abs3;
GewO 1994 §40;

Rechtssatz

§ 40 Abs 3 zweiter Satz GewO 1994 ermöglicht es dem Verpächter, die Übertragung der Ausübung des Gewerbes an den Pächter jederzeit mit der Wirkung zu widerrufen, daß die Beh vom Zeitpunkt der Anzeige an - unabhängig vom Inhalt des zivilrechtlichen Vertragsverhältnisses - nur mehr den Gewerbeinhaber als betriebsberechtigt behandeln darf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040145.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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