RS Vwgh 1996/10/8 96/04/0060

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Veröffentlicht am 08.10.1996
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §79 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/06/18 96/04/0005 4

Stammrechtssatz

Der mit der Erfüllung einer Auflage zum Schutz vor Gesundheitsgefährdung verbundene Aufwand kann niemals außer Verhältnis zu dem damit angestrebten Erfolg stehen (Hinweis E 19.12.1995, 95/04/0120).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040060.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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