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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2;Rechtssatz
Dienstleistungen des Abgabepflichtigen haben - abgesehen von den durch sie erzielten Einnahmen - keinen Einfluß auf das Einkommen eines Abgabepflichtigen (Hinweis E 20.5.1987, 86/13/0180; E 22.12.1993, 91/13/0128, 0133).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996150092.X01Im RIS seit
20.11.2000