RS Vwgh 1996/10/10 96/15/0092

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Veröffentlicht am 10.10.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2;

Rechtssatz

Dienstleistungen des Abgabepflichtigen haben - abgesehen von den durch sie erzielten Einnahmen - keinen Einfluß auf das Einkommen eines Abgabepflichtigen (Hinweis E 20.5.1987, 86/13/0180; E 22.12.1993, 91/13/0128, 0133).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996150092.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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