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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/05/09 95/20/0380 2 (hier: Keine Sicherheit für Geheimdienstmitarbeiter im Gebiet der "Anhänger" der früheren Regierung).Stammrechtssatz
Ohne vorliegende Ermittlungsergebnisse kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß in der von den Alliierten im Nordirak eingerichteten kurdischen Sicherheitszone nördlich des 36ten Breitengrades Verfolgungssicherheit auch für Nicht-Kurden (hier: christlicher Chaldäer) bestehe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200234.X03Im RIS seit
20.11.2000