RS Vwgh 1996/10/16 95/01/0378

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Veröffentlicht am 16.10.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16 Abs1;
AVG §45 Abs1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Stellt der Asylwerber die Behauptung der individuell ihn betreffenden Verfolgungsgefahr aus einem der in Art 1 AbschnA Z 2 der FlKonv genannten Gründe nicht auf, so können auch notorische Umstände grundsätzlich asylrelevanter Natur in seinem Heimatland nicht zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995010378.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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