RS Vwgh 1996/10/22 94/08/0178

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Veröffentlicht am 22.10.1996
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AÜG §4 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Für die Tatbestandsmäßigkeit des § 4 Abs 2 Z 1 AÜG reicht es nicht aus, daß der Produktbereich des Werkunternehmers und Werkbestellers deckungsgleich sind; es kommt vielmehr darauf an, ob das konkrete Werk dem Werkunternehmer oder dem Werkbesteller zuzurechnen ist.

E 22.10.1996, 94/08/0178

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994080178.X04

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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