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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AÜG §4 Abs2 Z1;Rechtssatz
Für die Tatbestandsmäßigkeit des § 4 Abs 2 Z 1 AÜG reicht es nicht aus, daß der Produktbereich des Werkunternehmers und Werkbestellers deckungsgleich sind; es kommt vielmehr darauf an, ob das konkrete Werk dem Werkunternehmer oder dem Werkbesteller zuzurechnen ist.
E 22.10.1996, 94/08/0178
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994080178.X04Im RIS seit
18.10.2001