RS Vwgh 1996/10/22 94/08/0178

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Veröffentlicht am 22.10.1996
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AÜG §4 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Dadurch, daß der Werkunternehmer nur das Material zur Verfügung stellt, ist noch nicht das Tatbestandsmerkmal des § 4 Abs 2 Z 2 AÜG (Arbeitsleistung vorwiegend mit Material UND Werkzeug des Werkunternehmers) erfüllt (mit erläuternden Ausführungen).

E 22.10.1996, 94/08/0178

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994080178.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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