RS Vwgh 1996/10/23 96/03/0183

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1996
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §32 Abs2;
StGB §34 Z3;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/05/26 95/17/0074 3

Stammrechtssatz

Auf dem Boden des § 32 Abs 2 zweiter Satz StGB sind "achtenswerte" Beweggründe (nur) solche, die auch einem rechtstreuen Menschen die Begehung einer strafbaren Handlung nahelegen. Daß das Tatmotiv bloß "menschlich begreiflich" ist ((so Pallin, Die Strafzumessung in rechtlicher Sicht, Rz 56)), macht es noch nicht in jedem Fall auch "achtenswert" iSd § 34 Z 3 StGB (Hinweis Leukauf-Steininger, Kommentar zum StGB, Rz 8 zu § 34).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996030183.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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