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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/11/28 94/20/0870 1Stammrechtssatz
Das im Zuge von Verteidigungshandlungen erfolgende Verletzen eines Angreifers (hier: bei einer Wahlveranstaltung) kann nicht von vornherein als schweres, nicht politisches Verbrechen gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200231.X03Im RIS seit
20.11.2000