RS Vwgh 1996/10/24 92/12/0227

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Veröffentlicht am 24.10.1996
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19a Abs1;
GehG 1956 §19b Abs1;
GehG 1956 §2 Z1;

Rechtssatz

Die Frage, ob ein Angehöriger des auswärtigen Dienstes seinen Dienst am ausländischen Dienstort unter "besonderen" Erschwernissen verrichten muß und/oder dieser Dienst mit "besonderen" Gefahren verbunden ist, ist durch einen Vergleich mit jenen Umständen zu lösen, unter welchen Beamte der Besoldungsgruppe, der auch die Angehörigen des auswärtigen Dienstes angehören, typischerweise Dienst zu versehen haben. Daraus ergibt sich insbesondere, daß der Beurteilung österreichische Verhältnisse zugrundezulegen sind, weil wohl nicht fraglich sein kann, daß österreichische Beamte ihren Dienst typischerweise in Österreich zu versehen haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992120227.X04

Im RIS seit

15.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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