RS Vwgh 1996/10/24 96/20/0587

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1996
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §2 Abs2 Z1;
FlKonv Art1 AbschnC Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/12/19 94/20/0838 1 (hier: Reisepaß für Zwecke der Inskription und für Arbeitsbewilligung schließt Freiwilligkeit nicht aus).

Stammrechtssatz

Hat der Asylwerber deshalb einen Reisepaß seines Heimatlandes beantragt, weil ihm andernfalls in Österreich die Eheschließung verweigert wird, so kann nicht mehr ohne weiteres davon gesprochen werden, er habe sich freiwillig unter den Schutz seines Heimatlandes gestellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996200587.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten