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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §2 Abs2 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/12/19 94/20/0838 1 (hier: Reisepaß für Zwecke der Inskription und für Arbeitsbewilligung schließt Freiwilligkeit nicht aus).Stammrechtssatz
Hat der Asylwerber deshalb einen Reisepaß seines Heimatlandes beantragt, weil ihm andernfalls in Österreich die Eheschließung verweigert wird, so kann nicht mehr ohne weiteres davon gesprochen werden, er habe sich freiwillig unter den Schutz seines Heimatlandes gestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996200587.X03Im RIS seit
20.11.2000