RS Vwgh 1996/10/24 95/18/0119

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Veröffentlicht am 24.10.1996
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Index

21/01 Handelsrecht
21/07 Sonstiges Handelsrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2 lita;
AuslBG §2 Abs2 litb;
AuslBG §2 Abs4 idF 1993/502;
AuslBG §3 Abs2;
EGG;
FrG 1993 §18 Abs2 Z8;

Rechtssatz

Der Abschluß eines Gesellschaftsvertrages (hier: OEG) mit dem Ziel, das Erfordernis der Beschäftigungsbewilligung zu umgehen, ist Rechtsmißbrauch, dient doch die Ausübung des Rechtes solcherart dazu, den Zweck des AuslBG - den Schutz des inländischen Arbeitsmarktes - zu unterlaufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995180119.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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