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21/01 HandelsrechtNorm
AuslBG §2 Abs2 lita;Rechtssatz
Der Abschluß eines Gesellschaftsvertrages (hier: OEG) mit dem Ziel, das Erfordernis der Beschäftigungsbewilligung zu umgehen, ist Rechtsmißbrauch, dient doch die Ausübung des Rechtes solcherart dazu, den Zweck des AuslBG - den Schutz des inländischen Arbeitsmarktes - zu unterlaufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995180119.X02Im RIS seit
20.11.2000