RS Vwgh 1996/10/25 AW 96/10/0036

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Veröffentlicht am 25.10.1996
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §13;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - forstpolizeilicher Auftrag - Nach den im angefochtenen Bescheid auf Grund eines Sachverständigengutachtens getroffenen Feststellungen, führen die Ablagerung an sich sowie die durch sie verursachten Effekte zu einer wesentlichen Schwächung der Produktionskraft des Waldbodens, zu einer flächenhaften Gefährdung des Bewuchses, und die Ablagerung würde auch eine rechtzeitige Wiederbewaldung unmöglich machen. Diesen Nachteilen für das öffentliche Interesse hält der Antragsteller Nachteile für sich selbst gegenüber, ohne diese näher zu konkretisieren, insbesondere durch Zahlenmaterial zu untermauern, was im vorliegenen Fall unerläßlich gewesen wäre. Ohne eine solche nähere Konkretisierung ist nicht zu erkennen, warum der erteilte forstpolizeiliche Auftrag den Beschwerdeführer mit einem seine wirtschaftliche Existenz gefährdenden Aufwand belasten sollte.

Schlagworte

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:AW1996100036.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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