RS Vwgh 1996/10/29 96/11/0088

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Veröffentlicht am 29.10.1996
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §30 Abs1 Z1;
KDV 1967 §31;
KFG 1967 §67 Abs2;

Rechtssatz

Leidet der Lenkerberechtigte unter einer psychischen Krankheit, die periodisch zu massiven Krankheitssymptomen führt und bisweilen auch ohne Therapie innerhalb kürzester Zeit wieder abklingt, so kann auch in Perioden der Symptomfreiheit nicht davon ausgegangen werden, der Lenkerberechtigte sei ausreichend frei von psychischen Krankheiten und geistigen Behinderungen iSd § 30 Abs 1 Z 1 und § 31 KDV, da die zahlreichen Aufenthalte des Lenkerberechtigten in psychiatrischen Krankenanstalten (hier: neun) zeigen, daß es beim Lenkerberechtigten immer wieder zu Ausbrüchen der Krankheit kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996110088.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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