RS Vwgh 1996/10/30 95/13/0122

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1996
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;

Rechtssatz

Selbst wenn die Fallkonstellation geradezu dem Modellfall einer Liebhabereitätigkeit gleicht, mit welcher der Versuch unternommen wird, die Steuerlast aus dem Hauptberuf durch verlustbringende Betätigung auf dem Freizeitsektor zu mindern, durfte es die Behörde bei einem solchen ersten Blick nicht belassen, sondern hatte in Wahrnehmung der sie nach § 115 Abs 1 BAO treffenden Pflicht unter Inanspruchnahme der Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen die tatsächlichen Verhältnisse des Falles von Amts wegen innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Tz 6 zu § 115 BAO) zu ermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995130122.X05

Im RIS seit

22.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten