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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Die dem Beschwerdefall zugrundeliegende Sachverhaltskonstellation (der Betrieb eines Schwimmbades durch den Abgabepflichtigen ist seit 1979 auf Grund von Rechtsstreitigkeiten nicht möglich; der Abgabepflichtige hat intensive Anstrengungen zur Wiederaufnahme des Badebetriebes unternommen; seine Annahme einer objektiven Ertragsfähigkeit des Badebetriebes ist unwiderlegt) gleicht in keiner Weise solchen Fällen, die in verlustbringender Betätigung auf solchen Gebieten, die einer in der Lebensführung wurzelnden Neigung entsprechen, der Entwicklung des klassischen Liebhabereibegriffes gerade auch in seiner Typisierung durch die Liebhabereiverordnungen Modell gestanden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994130165.X01Im RIS seit
20.11.2000