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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Das Unterbleiben der Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Aussagepsychologie zum Beweis dafür, daß die Aussagen zweier Polizeibeamter abgesprochen gewesen seien, und damit zur Frage deren Glaubwürdigkeit, stellt keinen Mangel des Verfahrens dar.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietBeweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonenfreie BeweiswürdigungAblehnung eines BeweismittelsBeweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte ZeugenaussagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1991100248.X05Im RIS seit
30.03.2001Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011