RS Vwgh 1996/11/4 91/10/0248

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Veröffentlicht am 04.11.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Rechtssatz

Das Unterbleiben der Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Aussagepsychologie zum Beweis dafür, daß die Aussagen zweier Polizeibeamter abgesprochen gewesen seien, und damit zur Frage deren Glaubwürdigkeit, stellt keinen Mangel des Verfahrens dar.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietBeweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonenfreie BeweiswürdigungAblehnung eines BeweismittelsBeweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1991100248.X05

Im RIS seit

30.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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