RS Vfgh 1994/12/1 G186/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.1994
beobachten
merken

Index

L2 Dienstrecht
L2400 Gemeindebedienstete

Norm

B-VG Art21 Abs2
Vlbg GemeindebedienstetenG §135 Abs1

Leitsatz

Aufhebung einer landesrechtlichen Regelung des Kündigungsschutzes von Vertragsbediensteten einer Gemeinde unter Hinweis auf die Aufhebung der gleichlautenden Regelung für Landesbedienstete

Rechtssatz

Der erste Halbsatz ("Nach mindestens zwanzigjähriger ununterbrochener Dienstzeit bei der Gemeinde,") in §135 Abs1 des Vlbg GemeindebedienstetenG, Anlage zur Verordnung der Landesregierung über die Neukundmachung des Vlbg GemeindebedienstetenG, Vorarlberger LGBl. Nr. 49/1988, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Hinweis auf die Aufhebung der gleichlautenden Bestimmung des §132 Abs1 Vlbg LandesbedienstetenG mit E v 10.03.94, G197/92.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Dienstrecht, Vertragsbedienstete, Kündigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:G186.1994

Dokumentnummer

JFR_10058799_94G00186_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten