RS Vwgh 1996/11/8 96/02/0463

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §34 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/16 91/07/0084 3 hier: Vorwurf, die Beh gehe davon aus, der Beamte im Dienst habe immer Recht, womit der Schwenk vom Rechtsstaat zum Polizeistaat vollzogen sei).

Stammrechtssatz

Auch das Vorliegen allgemeiner öffentlicher Kritik (hier: Hinweis des Beleidigenden auf die in der Literatur und seitens des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte angeblich geübte Kritik am österreichischen Zusammenlegungsverfahren) rechtfertigt nicht eine in den Bereich der Schmähung behördlichen Vorgehens abgeleitende Schreibweise.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996020463.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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