RS Vwgh 1996/11/12 96/04/0137

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Veröffentlicht am 12.11.1996
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §356 Abs3;
GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §75 Abs1;

Rechtssatz

Wendet sich ein Nachbar gegen das zur Genehmigung eingereichte Projekt aus dem im § 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994 genannten Grund der Eigentumsgefährdung, so hat er durch ein konkretes Vorbringen geltend zu machen, daß durch die Betriebsanlage sein Eigentum über eine bloße Minderung des Verkehrswertes hinaus in seiner Substanz, wozu auch der Verlust der Verwertbarkeit zählt (Hinweis: E 25.6.1991, 91/04/0004), bedroht ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040137.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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