RS Vwgh 1996/11/12 96/19/2004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §61 Abs1;
AVG §61 Abs5;
AVG §63 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/19/2005 96/19/2006

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/07/0076 E 9. Juli 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Enthält die Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides gem § 61 Abs 1 AVG den Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages, dann kann das Fehlen eines solchen in der Berufung nicht als Formgebrechen iSd Abs 5 dieser Paragraphen angesehen werden.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten Rechtsmittelantrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996192004.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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