RS Vwgh 1996/11/12 96/04/0106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1996
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

BefNwV Masseure 1993 §5 Abs1 Z1 lita;
GewO 1994 §28 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/02/28 94/04/0195 2

Stammrechtssatz

Die hinreichende tatsächliche Befähigung eines Nachsichtswerbers darf nicht deshalb verneint werden, weil dieser nicht solche Verwendungszeiten nachgewiesen hat, wie sie als Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung bzw Befähigungsnachweisprüfung gefordert werden (Hinweis E 4.3.1958, 2525/54 und E 9.4.1958, 1265/56).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040106.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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