RS Vwgh 1996/11/13 96/01/0373

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Veröffentlicht am 13.11.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs2;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Rechtssatz

Lassen die Ausführungen des erstinstanzlichen Bescheides nicht erkennen, auf welchen Grundlagen die darin enthaltenen Feststellungen über die Verhältnisse im Heimatland des Asylwerbers beruhen, so bildet dies einen Anlaß, das Ermittlungsverfahren wiederholen oder ergänzen zu lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996010373.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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