RS Vwgh 1996/11/13 94/01/0596

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Veröffentlicht am 13.11.1996
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/04 89/01/0060 3

Stammrechtssatz

Auch die Feststellung des Verleihungshindernisses nach § 10 Abs 1 Z 8 StbG 1985 verlangt eine materielle Prüfung der Persönlichkeit des Einbürgerungswerbers darauf, ob er nach seinem bisherigen Verhalten für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit bedenklich erscheint, wobei nicht auf formale Gesichtspunkte abzustellen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994010596.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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