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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/04/04 89/01/0060 3Stammrechtssatz
Auch die Feststellung des Verleihungshindernisses nach § 10 Abs 1 Z 8 StbG 1985 verlangt eine materielle Prüfung der Persönlichkeit des Einbürgerungswerbers darauf, ob er nach seinem bisherigen Verhalten für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit bedenklich erscheint, wobei nicht auf formale Gesichtspunkte abzustellen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994010596.X02Im RIS seit
20.11.2000