RS Vwgh 1996/11/14 96/16/0217

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Veröffentlicht am 14.11.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/02/27 94/16/0010 3

Stammrechtssatz

Die Amtshandlung muß, um Unterbrechungswirkung zu haben, nach außen wirksam und einwandfrei erkennbar sein. Amtshilfeersuchen im Verifizierungsverfahren, Mitteilungen an den Abgabepflichtigen über das Ergebnis des Verifizierungsverfahrens sowie Amtshandlungen einer sachlich zuständigen - wenn auch örtlich unzuständigen - Abgabenbehörde wirken verjährungsunterbrechend (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung Kommentar, Randziffer 9, 22 und 26 zu § 209).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996160217.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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