RS Vwgh 1996/11/14 95/16/0071

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Veröffentlicht am 14.11.1996
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG 1985 §20 Abs3;

Rechtssatz

Eine Bezeichnung "TRAPPISTA" im Vergleich zum Trappistenkäse kann zwar als übereinstimmende Warenbezeichnung angesehen werden, vermag aber allein eine Gegenüberstellung der charakteristischen Merkmale zur Übrprüfung der Rechtmäßigkeit der herangezogenen Inlandsware als Vergleichsware nicht zu ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995160071.X06

Im RIS seit

27.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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