RS Vfgh 1994/12/7 E2/94, G285/94

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Veröffentlicht am 07.12.1994
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art38
B-VG Art140 Abs1 / Allg
B-VG Art142 Abs2 lita
B-VG Art143

Leitsatz

Unzulässigkeit einer Anklage einer Einzelperson gegen den Bundespräsidenten wegen Ratifizierung des Beitritts Österreichs zur EU; Anklageerhebung nur durch Beschluß der Bundesversammlung

Rechtssatz

Die Eingabe war darum - mangels Antragsberechtigung - als unzulässig zurückzuweisen, weshalb auf die Anregung, aus Anlaß der Strafverfolgung des Bundespräsidenten ein Gesetzesprüfungsverfahren einzuleiten, nicht mehr einzugehen war.

Entscheidungstexte

  • E 2/94,G 285/94
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 07.12.1994 E 2/94,G 285/94

Schlagworte

VfGH / Anklage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:E2.1994

Dokumentnummer

JFR_10058793_94E00002_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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