RS Vwgh 1996/11/19 95/09/0033

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Veröffentlicht am 19.11.1996
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §72 Abs1;
LDG 1984 §92 Abs1;
LDG 1984 §93 Abs1;

Rechtssatz

Es bestehen keine Bedenken, daß bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Einleitungsbeschluß und Verhandlungsbeschluß gleichzeitig gefaßt werden (Hinweis E 5.4.1990, 89/09/0131, und E 15.9.1994, 92/09/0382). Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der der Dienstpflichtverletzung zugrundeliegende Sachverhalt schon im dienstbehördlichen Verfahren oder im Zuge der für den Einleitungsbeschluß getroffenen Ermittlungen ausreichend geklärt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995090033.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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