RS Vwgh 1996/11/20 96/15/0015

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Veröffentlicht am 20.11.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
EStG 1972 §4 Abs1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/15/0016 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/15/0013 E 29. Jänner 1998 96/15/0017 E 20. November 1996

Rechtssatz

Die Neutralisierung verdeckter Gewinnausschüttungen dient der Entflechtung von betrieblich veranlaßten Vorgängen einerseits und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßten Vorgängen andererseits. Es soll der Gewinn der Körperschaft ausgewiesen werden, der sich aus den betrieblich veranlaßten Vermögensänderungen ergibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996150015.X08

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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