RS Vwgh 1996/11/20 92/13/0304

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/14/0141 1

Stammrechtssatz

Unter betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist die Dauer seiner technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen. Die technische Abnutzung ist der materielle Verschleiß des Wirtschaftsgutes, sein Substanzverzehr. Als wirtschaftliche Abnutzung wird die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen bezeichnet (Hinweis Hofstätter-Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer, § 7 EStG 1972, Textziffer 9).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992130304.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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