RS Vwgh 1996/11/20 94/15/0137

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §36;
GewStG §11 Abs3;
KStG 1966 §22 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/24 92/15/0041 3

Stammrechtssatz

Die Tarifbegünstigung des § 36 EStG 1972 setzt voraus, daß es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlaß von Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen (Hinweis: Nolz, Probleme der Sanierungsgewinne im

Ertragssteuerrecht, in Festschrift Bauer 191, 195; Ruppe, Rechtsprobleme der Unternehmenssanierung 273).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994150137.X01

Im RIS seit

31.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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