RS Vwgh 1996/11/20 95/15/0179

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.1996
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs7;
UStG 1972 §11 Abs8;

Rechtssatz

Ein vom Leistungsempfänger ausgestellter Beleg kann eine Gutschrift iSd § 11 Abs 8 UStG 1972 darstellen; daß der Beleg nicht als "Gutschrift", sondern als "Rechnung" bezeichnet ist, ist hiefür nicht schädlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995150179.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten