RS Vfgh 1994/12/16 B2261/94

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Veröffentlicht am 16.12.1994
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / Tierschutz
  1. VfGG § 85 heute
  2. VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2013
  4. VfGG § 85 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VfGG § 85 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VfGG § 85 gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  7. VfGG § 85 gültig von 01.08.1981 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 353/1981

Rechtssatz

Interessenabwägung

Folge

Abweisung eines Antrages auf Erteilung von Ausnahmebewilligungen vom Verbot des Haltens, Ausbildens oder Abrichtens von gefährlichen Hunden gemäß §6b Abs1 Stmk TierschutzG 1984 idF LGBl 45/1993 (= Stmk Tierschutz- und TierhalteG) für zwei Rottweiler.Abweisung eines Antrages auf Erteilung von Ausnahmebewilligungen vom Verbot des Haltens, Ausbildens oder Abrichtens von gefährlichen Hunden gemäß §6b Abs1 Stmk TierschutzG 1984 in der Fassung Landesgesetzblatt 45 aus 1993, (= Stmk Tierschutz- und TierhalteG) für zwei Rottweiler.

Zur Begründung ihres Antrages, der dagegen gemäß Art144 B-VG erhobenen Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, führt die Beschwerdeführerin aus, daß die beiden Tiere nach Auffassung des zuständigen Amtsarztes kein abnormes Verhalten zeigten. Die Antragstellerin selbst sei seit ihrem Zuzug in ihre Wohngemeinde nie negativ aufgefallen. Aufgrund des bekämpften Bescheides müßte sie die beiden, von ihr schon längere Zeit gehaltenen Tiere bei der Bezirkshauptmannschaft abgeben; dies stelle sowohl für sie als auch für die Hunde "einen schweren Verlust" dar.

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:B2261.1994

Dokumentnummer

JFR_10058784_94B02261_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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