RS Vwgh 1996/11/22 92/17/0207

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1996
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
55 Wirtschaftslenkung

Norm

BAO §78 Abs3;
MOG 1985 §79 Z1;
MOG 1985 §80 Abs6;
MOG 1985 §81 Abs6;

Rechtssatz

Da dem Milcherzeuger Parteistellung im Verfahren betreffend die Festsetzung des zusätzlichen Absatzförderungsbeitrages zukommt (Hinweis E 17.5.1991, 89/17/0120), wäre seinem Antrag auf Zustellung der diesbezüglichen Abgabenbescheide zu entsprechen gewesen. Die Abweisung dieses Antrages war daher rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992170207.X06

Im RIS seit

27.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten